Achte auf Details um Fehler zu vermeiden
Aufhebungsvertrag bei einer Abfindung: Was sollte unbedingt drinstehen und wie kann er ausschauen?
Dein Weg weist in eine neue berufliche Richtung und du überlegst, dein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden? Eine saubere Lösung dafür bietet der Aufhebungsvertrag, oft kombiniert mit einer attraktiven Abfindung. Doch Vorsicht ist geboten: Nur ein rechtssicher formulierter Vertrag schützt dich vor späteren Nachteilen.
Der Schritt zu einem neuen Job (oder sogar in die Selbstständigkeit) ist oftmals eine positive Wendung im Berufsleben. Doch davor steht die Auflösung des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag (im Idealfall) mit einer Abfindung kann sowohl für dich als auch für das Unternehmen eine elegante Lösung sein. In diesem Ratgeber erfährst du alles über die Grundsätze, was in einem solchen Vertrag unbedingt enthalten sein sollte, und wie er formuliert sein kann.
Strebst du einen Aufhebungsvertrag an, aber dein Arbeitgeber weigert sich? In einem anderen Artikel beschreiben wir dir einige Möglichkeiten, wie es doch noch mit einem Aufhebungsvertrag klappen kann.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Alles kann verhandelt werden – und das solltest du auch tun!
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit der ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Dies hat gegenüber der Kündigung den Vorteil, dass es schneller geht und die Bedingungen frei ausgehandelt werden können.

Mehr noch, ein Aufhebungsvertrag kann die Möglichkeit eröffnen, eine Abfindung zu erhalten – eine Entschädigung vom Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes. Abfindungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, werden jedoch oft als Teil der Aufhebungsvereinbarung angeboten, um den Übergang für den Arbeitnehmer zu erleichtern - oder um dem Arbeitnehmer einen Anreiz zu setzen, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Wichtig ist hierbei, dass beide Parteien, Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von Anfang an transparent kommunizieren und faire Bedingungen aushandeln.
Aufhebungsvertrag = Abfindung?
Aufräumen eines weit verbreiteten Irrglaubens
Ein verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Aufhebungsvertrag automatisch eine Abfindung für den Arbeitnehmer beinhaltet. Dies ist jedoch nicht der Fall. Eine Abfindung ist keine gesetzliche Anforderung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag. Tatsächlich muss jede Abfindung, die ein Arbeitnehmer erhalten möchte, separat ausgehandelt werden und ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es ist daher entscheidend, dass Arbeitnehmer sich dieses Sachverhalts bewusst sind und gegebenenfalls professionelle Beratung suchen, um sicherzustellen, dass sie eine faire Abfindung aushandeln, die dann explizit im Vertrag festgelegt wird.
Bist du bereit den ersten Schritt zu tun, um dir eine faire Abfindung zu sichern, selbst wenn diese dir gesetzlich nicht zusteht? Werde noch heute Abfindungs-Profi! Als Mitglied erhältst du exklusiven Zugang zu einer Schritt-für-Schritt-Erzählung und einen Erfahrungsbericht eines Experten, der es selbst geschafft hat, eine bedeutende Abfindung auszuhandeln - und das ganz ohne rechtliche Grundalge. Im Mitgliederbereich teilt ein Profi alle Strategien und Tipps mit dir, die ihm geholfen haben, eine vorteilhafte Position in Verhandlungen zu erlangen. Nutze diese Gelegenheit, um mit dem nötigen Wissen und den richtigen Werkzeugen ausgestattet zu sein. Melde dich jetzt an und mache den ersten Schritt zu deiner gerechten Abfindung!
Wichtige Elemente eines Aufhebungsvertrages
Was auf jeden Fall drinstehen sollte
Der Vertrag sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- Bezeichnung der Vertragsparteien
- Datum des Vertragsabschlusses
- Enddatum des Arbeitsverhältnisses
- Höhe und Fälligkeit der Abfindung
- Regelungen zu Resturlaub und Überstunden
- Gegebenenfalls Regelung über die Freistellung von der Arbeit
- Regelungen zu eventuellen Rückzahlungen (z.B. Fortbildungskosten)
- Vereinbarung über das Arbeitszeugnis
Wie du siehst: Eine Abfindung befindet sich nicht unter den "Pflichtelementen". Laut KSchG gibt es nur unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Abfindung. Häufig ist die Zahlung jedoch ein Anreiz für den Arbeitnehmer, dem Aufhebungsvertrag zuzustimmen.
Beispielentwurf eines Aufhebungsvertrages
Ein Aufhebungsvertrag wird i. d. R. von deinem Unternehmen aufgesetzt
Hier folgt ein Beispiel eines Aufhebungsvertrages, das allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit und juristische Korrektheit erhebt, und nur als Anhaltspunkt dienen soll. Als Abfindungs-Profi Mitglied hast du Zugriff auf weiteren Inhalt innerhalb dieses Artikels. Dort hast du Zugriff auf einen echten Aufhebungsvertrag, der auch Anwendung gefunden hat und in dem die Zahlung einer Abfindung vereinbart wurde.
Aufhebungsvertrag zwischen
Herrn/Frau _____________ (nachfolgend "Arbeitnehmer") und
der Firma _____________ (nachfolgend "Arbeitgeber")
1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das zwischen den Vertragsparteien bestehende Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich zum _____________ beendet.
2. Abfindung
Als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von _____________ EUR. Die Zahlung erfolgt am _____________.
3. Resturlaub und Überstunden
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Abgeltung von _____________ noch offenen Urlaubstagen und _____________ Überstunden. Die Abgeltung erfolgt zusammen mit der Abfindung.
4. Freistellung
Der Arbeitnehmer wird ab dem _____________ von der Arbeitspflicht freigestellt.
5. Arbeitszeugnis
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen.
6. Schlussbestimmungen
Dieser Aufhebungsvertrag ersetzt alle bisherigen Vereinbarungen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Ort, Datum
__________________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
__________________________
(Unterschrift Arbeitnehmer)
Bitte beachte, dass dies nur ein Beispiel ist und es empfohlen wird, einen rechtlichen Berater einzubeziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag deinen spezifischen Bedürfnissen entspricht und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Die Folgen bei einem Aufhebungsvertrag
Setze dich rechtzeitig mit den Konsequenzen auseinander um Nachteile zu vermeiden
Bei der Vereinbarung rund um einen Aufhebungsvertrag solltest du dringend auch die Konsequenzen bedenken, die darauffolgen. Denn sowohl steuerlich als auch in Sachen Sozialversicherung stellen sich einige Hürden auf.
Die Abfindung unterliegt in der Regel der Einkommensteuer, wobei es jedoch Möglichkeiten zur Steueroptimierung gibt. Die sogenannte Fünftelregelung kann dabei helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Wie das funktioniert und was du noch tun kannst, um deine Situation zu optimieren, haben wir dir unserem Artikel Abfindung versteuern zusammengefasst.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag kann zudem Auswirkungen auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. In der Regel führt ein einvernehmlicher Vertrag zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Diese kann bis zu 12 Wochen betragen. Das Arbeitsamt argumentiert hierbei, dass du deinen Jobverlust durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag ja selbst herbeigeführt hast. Hinweise wie du eine solche Sperrzeit vermeiden kannst, findest du in unserem Artikel Selber kündigen ohne Sperrzeit.
Logge dich mit deinen Zugangsdaten ein oder werde Mitglied.