Berechnung und Einfluss des Streitwerts

Streitwert bei Kündigungsschutzklage: Wie der Streitwert berechnet wird

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2024 Lesedauer: 5 min. Kategorien: Kündigung
Das Wichtigste in Kürze

  • Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage wird üblicherweise auf drei Bruttomonatsgehälter festgelegt und kann durch Zusatzanträge beeinflusst werden.
  • Ein Weiterbeschäftigungsantrag hebt den Streitwert um ein weiteres Bruttogehalt an, wodurch sich ein Gesamtstreitwert von vier Bruttomonatsgehältern ergibt.
  • Weitere Anträge, etwa auf Arbeitszeugnis oder Lohnfortzahlung, erhöhen die Verfahrenskosten und erfordern genaue Abwägungen der Prozesskosten.
Das Wichtigste in Kürze

  • Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage wird üblicherweise auf drei Bruttomonatsgehälter festgelegt und kann durch Zusatzanträge beeinflusst werden.
  • Ein Weiterbeschäftigungsantrag hebt den Streitwert um ein weiteres Bruttogehalt an, wodurch sich ein Gesamtstreitwert von vier Bruttomonatsgehältern ergibt.
  • Weitere Anträge, etwa auf Arbeitszeugnis oder Lohnfortzahlung, erhöhen die Verfahrenskosten und erfordern genaue Abwägungen der Prozesskosten.

Der finanzielle Aspekt einer Kündigungsschutzklage ist für viele Arbeitnehmer entscheidend. Im Mittelpunkt steht dabei der sogenannte Streitwert. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten und beeinflusst damit direkt die finanzielle Belastung, die mit einer Klage einhergeht. Wer mit dem Gedanken spielt, gegen eine Kündigung vorzugehen, sollte verstehen, wie der Streitwert berechnet wird. Das klären wir in diesem Artikel. du erfährst auch, welche Faktoren ihn beeinflussen können und wie sich die Kosten beeinflussen lassen.

Warum ist der Streitwert so wichtig?

Der Streitwert ist die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten

Der Streitwert ist der zentrale Faktor, um die entstehenden Verfahrenskosten zu kalkulieren. Gerichtsgebühren und Anwaltskosten orientieren sich daran und können je nach Streitwert erheblich variieren. Bei Kündigungsschutzklagen wird häufig das dreifache Bruttomonatsgehalt des Arbeitnehmers als Streitwert angesetzt. Diese Berechnung basiert auf der Annahme, dass ein Gericht bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel über einen Zeitraum von drei Monaten entscheidet, ob das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Streitwert Kündigungsschutzklage

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Streitwert bei Kündigungsschutzklage: Wie der Streitwert berechnet wird
Streitwert bei Kündigungsschutzklage: Wie der Streitwert berechnet wird

Für den Kläger bedeutet dies: Je höher das eigene Gehalt, desto höher auch der Streitwert – und damit die Kosten für das Verfahren. Dennoch sollte der Streitwert nicht als reine Belastung gesehen werden, da er nur die Basis für die Kostenermittlung ist und nicht zwangsläufig den Betrag, den der Kläger zahlen muss, widerspiegelt.

Wie wird der Streitwert berechnet?

Als Berechnungsbasis dient das Vierteljahresgehalt

In den meisten Fällen entspricht der Streitwert dem dreifachen Bruttomonatsgehalt des klagenden Arbeitnehmers. Diese Regelung ist eine einfache und gängige Grundlage, um die Verfahrenskosten zu bestimmen. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 €, beträgt der Streitwert 12.000 €.

Brutto Monatsgehalt Streitwert
1.000 € 3.000 €
1.500 € 4.500 €
2.000 € 6.000 €
2.500 € 7.500 €
3.000 € 9.000 €
3.500 € 10.500 €
4.000 € 12.000 €
5.000 € 15.000 €

Wann kann der Streitwert höher ausfallen?

Bestimmte Konstellationen sorgen für einen höheren Streitwert

Neben diesen Standardregelungen gibt es auch Sonderfälle. Einige davon haben wir im Folgenden aufgeführt. Es ist daher ratsam, vor Einreichung einer Klage eine umfassende Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, um die finanziellen Auswirkungen realistisch einschätzen zu können.

  • Abfindungen: Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zur Weiterbeschäftigung auch eine Abfindung fordert, wird diese in die Berechnung einbezogen. Die mögliche Höhe deiner Abfindung kannst du dir schnell und kostenlos hier berechnen lassen.

  • Urlaubs- oder Sonderzahlungen: Offene Forderungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld können ebenfalls in den Streitwert mit einfließen, wenn sie Gegenstand der Klage sind.

  • Schadensersatzansprüche: Unter bestimmten Umständen können auch Schadensersatzforderungen den Streitwert beeinflussen, etwa wenn ein Arbeitnehmer wegen einer rechtswidrigen Kündigung finanzielle Einbußen geltend machen möchte.

Derartige Forderungen erhöhen jedoch das finanzielle Risiko, da sie zu einem höheren Streitwert und somit höheren Verfahrenskosten führen können.

Welche Kosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage?

Der Streitwert dient als Bemessungsgröße für die entstehenden Honorare und Gebühren

Die Gerichtskosten werden anhand des Streitwerts berechnet und sind vom Kläger in der Regel zunächst selbst zu tragen. Ein höherer Streitwert bedeutet dabei nicht nur höhere Kosten, sondern auch höhere Gebühren für den Anwalt, sofern einer beauftragt wurde. Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und steigen in Abhängigkeit vom Streitwert.

Lasse dich also nicht von einem eventuell hohen Streitwert abschrecken: Der Streitwert beziffert nicht die Kosten die auf dich zukommen, sondern definiert lediglich eine Bemessungsgröße, an der sich die entstehenden Kosten und Gebühren berechnen.

Im Schnitt lassen sich die Kosten für Anwalt und Gericht bei einem Streitwert von 12.000 € auf etwa 1.500 € bis 2.000 € beziffern, wobei die genauen Beträge je nach Anwalt und Bundesland variieren können. Es lohnt sich also, die Kostenstruktur zu prüfen und gegebenenfalls alternative Finanzierungsmöglichkeiten wie eine Rechtsschutzversicherung in Betracht zu ziehen.

Kann der Streitwert beeinflusst werden?

Ein Weiterbeschäftigungsantrag erhöht den Streitwert einer Kündigungsschutzklage

Der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage beträgt grundsätzlich das Dreifache des monatlichen Bruttogehalts des klagenden Arbeitnehmers. Er erhöht sich jedoch, wenn neben der Kündigungsschutzklage ein Weiterbeschäftigungsantrag gestellt wird. Mit diesem Antrag fordert der Arbeitnehmer, im Falle eines für ihn erfolgreichen Urteils weiter im Unternehmen beschäftigt zu werden, was den Streitwert um ein zusätzliches Bruttomonatsgehalt anhebt. Somit ergibt sich insgesamt ein Streitwert in Höhe des Vierfachen des Bruttomonatsgehalts.

Ein höherer Streitwert wirkt sich auf die Verfahrenskosten aus und kann sich je nach Fall noch weiter erhöhen, beispielsweise durch zusätzliche Anträge auf ein Arbeitszeugnis oder die Zahlung von Arbeitslohn. Die genaue Höhe des Streitwerts spielt eine entscheidende Rolle bei den anfallenden Gerichtskosten und Anwaltsgebühren und kann daher für den Ausgang der Verhandlung sowie für die Entscheidungsfindung des Arbeitnehmers von Bedeutung sein.

Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung

Bei Abschluss einer entsprechenden Versicherung werden die Kosten oft übernommen

Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann von dieser häufig die Kosten für die Kündigungsschutzklage und die Beratung abdecken lassen. Da die Höhe der abgedeckten Kosten jedoch von der Art des Rechtsschutzes abhängt, kann es sich für dich lohnen, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Auch ist es sinnvoll, bereits vor Einreichung einer Klage die Versicherung über den Fall zu informieren, da einige Versicherer eine Vorabprüfung verlangen.

Zudem haben wir dir in einem weiteren Artikel noch Informationen zusammen gestellt, ob ein Anwalt wirklich immer zwingend erforderlich ist.

Fazit: Streitwert als Schlüssel für die Kosten

Der Streitwert ist ein wesentlicher Faktor, der die finanzielle Belastung einer Kündigungsschutzklage bestimmt. Mit dem dreifachen Bruttogehalt als Grundlage lässt sich der Streitwert in den meisten Fällen leicht berechnen. Zusätzliche Forderungen wie Abfindungen oder Schadensersatz können ihn jedoch erhöhen und damit die Kosten steigern. Eine durchdachte Planung, professionelle Beratung und eine passende Rechtsschutzversicherung können helfen, die finanziellen Risiken zu minimieren und die Erfolgschancen zu maximieren.

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