Abfindung bei Kündigung
einfach erklärt in 4 Minuten
1.
Abfindung bei Kündigung erhalten
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung – es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Sozialplan geregelt (eher selten der Fall).
Arbeitgeber sind oft bereit, eine Abfindung bei Kündigung anzubieten, um eine schnelle und einvernehmliche Trennung zu ermöglichen.
Hier erfährst du, welche Strategien andere Arbeitnehmer genutzt haben, um auch ohne rechtlichen Anspruch eine Abfindung zu erhalten:
2.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag kann eine schnelle Trennung ermöglichen, sollte jedoch gut durchdacht sein, da er oft Arbeitsrechte außer Kraft setzt. In einem Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich alles geregelt werden, wie:
💰Höhe der Abfindung bei Kündigung 🕒bezahlte Freistellung 📝Note des Arbeitszeugnisses 📅Verzicht auf Kündigungsfristen, etc.
Die Inhalte sind oft reine Verhandlungssache und hängen von deiner Vorbereitung ab. Informiere dich gründlich, um Nachteile zu vermeiden:
3.
Abfindung versteuern
Die Abfindung bei Kündigung ist steuerpflichtig (jedoch nicht Sozialversicherungspflichtig!) und können durch die sogenannte Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden.
Eine sorgfältige Planung der Auszahlung kann helfen, den steuerlichen Abzug zu minimieren. Wer sich vorher informiert ist klar im Vorteil!
Einen Überblick über mögliche Steuererleichterungen bei der Abfindung bei Kündigung und was du beachten solltest findest du in unserem Artikel:
4.
Arbeitslosengeld
Eine Abfindung bei Kündigung kann indirekt Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben, da bei einem Aufhebungsvertrag in der Regel eine Sperrzeit droht, was dir finanzielle Nachteile verschaffen kann.
Sperrzeit bedeutet, dass das Arbeitslosengeld erst nach einer gewissen Wartezeit gezahlt wird, da das Amt davon ausgeht, dass du mit einer Abfindung bei Kündigung einen gewissen Zeitraum überbrücken kannst. Jedoch gibt es auch Ausnahmen, wann keine Sperrzeit verhängt wird, wie du in diesem Artikel erfährst:
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Quelle: kanzlei-chevalier.de
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Quelle: statista.com
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Quelle: bmas.de
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